01.01.2019
Versicherbare Elementarschäden sind Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge z.B. Starkregen, Erdrutsch, Erdfall und Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen, Erdbeben
Neben Schäden an Gebäuden können Schäden am Hausrat, an der Betriebseinrichtung, an Vorräten und Waren sowie der Ertragsausfall (entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten) von Betrieben versichert werden. Schäden durch extreme Umwelt- und Unwetterereignisse nehmen dramatisch zu und traten in den letzten 20 Jahren auch in einer Vielzahl von Regionen Deutschlands mit gravierenden Folgen für Mensch und Umwelt auf. Nicht nur in gewässernahen Gebieten ist die Überflutungsgefahr hoch. Durch plötzlich auftretenden Starkregen können ebenso Orte überschwemmt werden, die weit abseits von Gewässern liegen. Überschwemmungen können somit nahezu jeden treffen und die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, welche katastrophalen Schäden Wassermassen anrichten können.
Inzwischen ist allein in Deutschland die Gefährdung durch Starkregen, Orkanböen und Hagel doppelt so hoch wie noch vor zehn Jahren. Der bisher größte in Deutschland versicherte Schaden, der durch Überschwemmungen als Folge von Starkregen an einem Einfamilienhaus verursacht wurde, betrug EUR 700.000,-. Er entstand im Juni 2016 in Simbach am Inn durch die gewaltigen Regenmengen von Sturm „Frederike“ und „Gisela“. Ursächlich für die wachsende Gefahr extremer Niederschläge ist u. a. auch die zunehmende Bebauungsdichte. Je mehr Flächen bebaut oder versiegelt sind, desto weniger Wasser kann im Boden versickern und desto mehr fließt oberflächlich ab.
Selbst neuere Kanalnetze sind für extreme Niederschläge nicht ausgelegt und lassen sich auch mit vertretbarem Aufwand nicht dafür herrichten. Deshalb kommt es nach Starkregen oft zu lokalen Überflutungen und Stauwasser – mit teils hohen Sachschäden, wie die jüngsten Ereignisse in Hamburg oder Wuppertal erneut gezeigt haben. Die Elementarschadenversicherung deckt jedoch nicht nur Schäden durch Überschwemmungen / Starkregen und Rückstau, sondern auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch. Die gewaltigen Schneemassen in Bayern, aber auch das Schneechaos im Münsterland 2005, zeigen, dass diese Gefahren nicht zu unterschätzen sind. Das Gewicht der Schnee- und Eismassen kann nicht nur Leitungen und Masten, sondern auch Dächer zum Einsturz bringen mit teils erheblichen Folgeschäden an dem sich im Gebäudeinneren befindlichem Hausrat oder an der Betriebseinrichtung. Ein weiteres Argument für die Versicherung von Elementarschäden ist der Wegfall der sogenannten Soforthilfe der Bundesländer. Nach Sachsen in 2017 hat auch Bayern mit Wirkung zum 01.07.2019 beschlossen, finanzielle Hilfen nach Naturkatastrophen nur noch in Einzelfällen zu gewähren. Weitere Bundesländer werden folgen.
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