01.02.2017
Der industriellen und großgewerblichen Sachversicherung liegen Versicherungssummen für die versicherten Sachen wie Gebäude, Betriebseinrichtung, Vorräte und Ertragsausfall zugrunde (sog. Positionen). Diese stellen die Basis für die Entschädigung durch den Versicherer dar.
Abweichend hiervon begrenzen die Versicherer regelmäßig ihre Entschädigungspflicht für bestimmte versicherte Gefahren auf feste Euro-Beträge. Dies ist insbesondere bei den Elementargefahren wie Sturm, Erdbeben und Überschwemmung der Fall. Je nach Risikoverhältnissen und Versicherer werden Höchstentschädigungen (HE) von EUR 5 Mio., EUR 10 Mio. oder EUR 20 Mio. zugrunde gelegt. Einige Versicherer kombinieren die Höchstentschädigungen (HE) für den Sach- und Ertragsausfallschaden, so dass der vereinbarte Betrag für den Schaden an den Sachwerten (Gebäude, Betriebseinrichtung, Vorräte) und den Ertragsausfall (Betriebsunterbrechung) ausreichen muss.
Wird diese Begrenzung je Versicherungsfall vereinbart, so handelt es sich um eine Höchstentschädigung (HE). Wird die Entschädigungsgrenze für alle Schadenereignisse, die während eines Jahres je versicherter Gefahr eintreten festgelegt, so spricht man von einer Jahreshöchstentschädigung (JHE).
Grund hierfür ist die Begrenzung des Kumulrisikos im Rahmen der Rückdeckung der Erstversicherer bei den Rückversicherungsgesellschaften. Wird eine bestimmte Region beispielsweise durch ein Elementarereignis getroffen, so werden mehrere Kunden des Versicherers geschädigt. Dieses Kumulrisiko gilt es für den Versicherer kalkulierbar zu machen, und zwar durch die Vereinbarung von Höchstentschädigungen (HE) in den Versicherungsverträgen.
Jedes Unternehmen sollte im Rahmen der eigenen individuellen Risikoeinschätzung selbst überprüfen, ob Schadenereignisse vorstellbar sind, die ggf. über die vereinbarten Höchstentschädigungen im Rahmen seiner Verträge hinausgehen.
Grundlage für solche Überprüfungen und damit verbundenen Entscheidungen ist in jedem Fall eine eingehende Risikoanalyse, für die Sie gerne bei uns Unterstützung anfordern können.
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