01.02.2014
Der Umwelt etwas Gutes tun und dabei auch noch Geld sparen: Die sommerlichen Temperaturen geben Anlass, das Auto einmal stehen zu lassen und mit dem Rad zu fahren. Wer es gerne bequemer hat, ist mit einem motorisierten Fahrrad gut beraten, z. B. mit einem Pedelec oder einem E-Bike. In Deutschland steigt die Anzahl dieser Fahrzeuge kontinuierlich an – im Jahr 2013 wurde bereits ein Bestand von 430.000 Stück verzeichnet. Bei vielen Menschen, die Interesse haben, sich ein E-Bike oder Pedelec (Pedal Electric Cycle) zuzulegen, herrscht eine gewisse Unsicherheit darüber, wie diese richtig versichert werden müssen. Hierbei kommt es in erster Linie darauf an, was für eine Art von Elektrofahrrad man sich eigentlich genau anschaffen möchte – ab einer bestimmten Motorleistung bzw. Geschwindigkeit gelten E-Bikes nämlich nicht mehr als Fahrrad. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir an dieser Stelle für Sie ein paar der wichtigsten Fakten zusammengestellt.
E-Bikes oder Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h
E-Bikes oder „normale“ Pedelecs, deren Motorleistung nur bis 250 Watt reicht und bei denen sich die motorbetrieben Tretunterstützung ab 25 km/h abschaltet, gelten rein rechtlich als normales Fahrrad.
Pedelecs oder E-Bikes liegen stark im Trend – gerade bei sommerlichen Temperaturen.
Das bedeutet, dass weder ein Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung benötigt werden. Eine Helmpflicht oder eine Altersbeschränkung gibt es ebenfalls nicht.
Wenn man mit einem normalen E-Bike/ Pedelec einen Unfall verschulden sollte, so ist der Schaden des Unfallgegners in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, sofern eine solche abgeschlossen wurde.
Schnelle S-Pedelecs
Bei den „schnellen“ S-Pedelecs reicht die Motorunterstützung bis 45 km/h (die maximal erlaubte Nenndauerleistung der Motoren liegt bei 500 Watt). Bei diesen Fahrzeugen ist ein Mofa-Kennzeichen Pflicht – dies bedeutet, dass eine Kfz- Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss und Helmtragepflicht besteht. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im Straßenverkehr einem anderen Verkehrsteilnehmer mit Ihrem S-Pedelec zugefügt werden. Im Übrigen sollte für Pedelecs zur Absicherung gegen z. B. Diebstahl, Brand oder Hagel eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Es ist auch möglich, sich gegen Schäden, die durch z. B. Unfall, Vandalismus oder Sturz entstehen, im Rahmen einer speziellen Fahrradkaskoversicherung zu versichern.
E-Bikes mit Motor
Für E-Bikes, die den Fahrer komplett selbstständig unterstützen (also ohne dass dieser zur Motorunterstützung treten muss), benötigt man ebenfalls ein Mofa-Kennzeichen. Sobald die Geschwindigkeit allerdings mehr als 45 km/h beträgt, gelten diese Fahrzeuge versicherungstechnisch als Motorrad und werden dementsprechend eingestuft. (PP)
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