01.03.2018
Das Jahresende ist eine alljährlich willkommene Gelegenheit, die Dinge in Ordnung zu bringen, an die man im Alltag nur sehr selten denkt. Wir helfen Ihnen dabei mit einer kurzen Checkliste, die Sie auf einige versicherungs- und finanztechnische Fragen aufmerksam macht, und, wenn Sie dies möchten, auch mit einem persönlichen Rat.
Steuerfreibeträge ausgenutzt?
Vorsorgeaufwendungen wie Renten- und Lebensversicherungsbeiträge mindern als Sonderausgaben bis zu einer bestimmten Höhe das zu versteuernde Einkommen.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Haben Sie alle Möglichkeiten der Direktversicherung für sich und Ihre Mitarbeiter ausgeschöpft? Wurden bestehende Pensionszusagen erhöht oder neue Zusagen eingerichtet? Wann wurden diese zuletzt angepasst? Wann wurden die Finanzierungsinstrumente/ Rückdeckungsversicherungen zu deren Erfüllung zuletzt überprüft?
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die gesetzlich geforderte Möglichkeit zur Entgeltumwandlung an? Die dauerhafte Steuer- und Sozialabgabenbefreiung dieser Lohnbestandteile ist mittlerweile gesichert. Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurden die monatlich geförderten Höchstbeiträge ab 2018 noch einmal deutlich erhöht auf bis zu 8 % (bisher 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Haben Sie als Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht für sogenannte Geringverdiener (Arbeitnehmer mit Bruttoeinkommen bis EUR 2.200,- monatlich) eine arbeitgeberfinanzierte bAV-Zusage abzuschließen? Sofern der jährliche Beitrag hierfür mindestens
EUR 240,- und max. EUR 480,-
beträgt, können 30 % des Beitrages im
Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
staatlich bezuschusst werden.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität in
der Welt des heutigen Fachkräftemangels
bereits durch das Angebot einer betrieblichen
Krankenversicherung (meist in Form
eines sehr günstigen Gruppenvertrages)
an Ihre Mitarbeiter? Mit einer bKV können
Sie für Ihre Mitarbeiter sofort erlebbaren
Nutzen generieren und die Gesundheit Ihrer
Mitarbeiter fördern, z.B. durch Zusatzleistungen,
die über die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung hinausgehen.
Solche Maßnahmen können nicht nur
die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern,
sondern wirken sich ebenso positiv auf die
Produktivität und das Betriebsklima sowie
das Image Ihres Unternehmens aus. Arbeitgeberleistungen
können zudem steuerlich
begünstigt werden.
Ausreichender Schutz im
Haftpflicht-Bereich
Haben Sie neue Produkte auf den Markt
gebracht oder neue Produktionsbereiche
installiert? Sind neue Betriebsstätten /
Standorte hinzugekommen? Wurden neue
Märkte für den Im- und Export erschlossen?
Wurden Qualitätssicherungsvereinbarungen
getroffen? Gab es Änderungen
in der Rechtsform / Firmierung oder der
Eigentümerstruktur? Sind Veränderungen
bei umweltrelevanten Anlagen vorgenommen
worden? Dann sollten Sie dringend
Ihren Haftpflichtversicherungsschutz überprüfen
lassen.
Gehaltserhöhung oder
Gewinnsteigerung
Ihr Einkommen hat sich dieses Jahr erhöht?
Herzlichen Glückwunsch! Denken Sie bitte
auch daran, Ihren Kranken- und Invaliditäts-/
Berufsunfähigkeitsschutz entsprechend
anzupassen.
Steuervorteil Unfallversicherung
Arbeitnehmer, die eine private Unfallversicherung
mit 24-Stunden-Deckung (Freizeit-
und Berufsunfälle) abgeschlossen
haben können vereinfacht 50 % des
Beitrages als Werbungskosten steuerlich
absetzen. Die andere Hälfte des Beitrages
kann nach wie vor als Sonderausgabe
geltend gemacht werden. Ein Argument
mehr, eine angemessen hohe Unfallvorsorge
zu den Topbedingungen der
Guarantee Advisor Group zu wählen.
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Planen Sie Mehrumsatz und somit auch
höhere Erträge für das nächste Jahr? Die
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
sollte entsprechend angepasst werden.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich lieber zu hoch als zu niedrig versichern. Eine Überzahlung wird gegebenenfalls in Höhe von bis zu einem Drittel der Jahresprämie zurückerstattet.
Versicherungssummen klären /
anpassen
Haben Sie Ihren Betrieb erweitert? Sind
alle Zugänge des Anlagevermögens ausreichend
abgesichert? Ist fremdes Eigentum,
welches Sie gegebenenfalls bedingungsgemäß
mitversichern müssen (z.B.
Werkzeuge, zu bearbeitende Gegenstände /
Waren) in Ihrem Betrieb vorhanden und in
der Versicherungssumme berücksichtigt?
Stellen Sie vielleicht einzelne Kunstgegenstände
aus, die separat versichert werden
sollten?
Vollkaskodeckung überprüfen
Für ältere Fahrzeuge lohnt es sich meist
nicht mehr, die Vollkaskoversicherung
fortzuführen. Prüfen Sie daher, ob Teile
Ihres Fuhrparks altersbedingt auf Vollkaskoschutz
verzichten können.
Steuersparmodell Rürup-Rente
Nicht nur legal, sondern vom Gesetzgeber
ausdrücklich gewollt ist der Steuerspareffekt
von Beiträgen in eine Rürup-Rente,
auch genannt Basisrente. Gerade für Selbstständige
eine der wenigen Möglichkeiten,
mit staatlicher Förderung Teile der eigenen
Altersversorgung aufzubauen. In diesem
Jahr werden Gesamtbeiträge von bis zu
EUR 23.712,- und zu 86 % steuerlich als
einkommensmindernd anerkannt.
Prüfen Sie deshalb zum Jahresende flexible Einmalzahlungen in Ihrem Vertrag, z.B. aus Tantiemen!
Riester-Rente
Sofern Sie zum förderberechtigten Kreis
der Personen gehören, die Riester-Verträge
abgeschlossen haben, sollten Sie
die Höhe der Zahlungen jährlich mit den
Einkommensdaten abgleichen. Nur so ist
der Erhalt der maximalen Zulagen oder der
höchstmögliche Steuereffekt garantiert.
VOMA Versicherungsmakler GmbH
Niederlassung Niederrhein:
Eltener Straße 397
46446 Emmerich
Telefon 0 28 22 / 91 45 79-0
Telefax 0 28 22 / 91 45 79-29
E-Mail info@voma-makler.de
Internet www.voma-makler.de
Hauptsitz:
Drususallee 81
41460 Neuss
Telefon 0 21 31 / 708 19 - 60
Telefax 0 21 31 / 708 19 - 71
Niederlassung Brandenburg:
Hainsche Straße 27
04924 Bad Liebenwerda
Telefon 0 35 341 - 312 39
Telefax 0 35 341 - 145 92
Ein Unternehmen der
THARRA + PARTNER Versicherungsmakler GmbH & Co. KG