Checkliste zum Jahresende: Versicherungen optimieren/Steuern sparen

01.03.2018

Das Jahresende ist eine alljährlich willkommene Gelegenheit, die Dinge in Ordnung zu bringen, an die man im Alltag nur sehr selten denkt. Wir helfen Ihnen dabei mit einer kurzen Checkliste, die Sie auf einige versicherungs- und finanztechnische Fragen aufmerksam macht, und, wenn Sie dies möchten, auch mit einem persönlichen Rat.

Steuerfreibeträge ausgenutzt?
Vorsorgeaufwendungen wie Renten- und Lebensversicherungsbeiträge mindern als Sonderausgaben bis zu einer bestimmten Höhe das zu versteuernde Einkommen. 

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Haben Sie alle Möglichkeiten der Direktversicherung für sich und Ihre Mitarbeiter ausgeschöpft? Wurden bestehende Pensionszusagen erhöht oder neue Zusagen eingerichtet? Wann wurden diese zuletzt angepasst? Wann wurden die Finanzierungsinstrumente/ Rückdeckungsversicherungen zu deren Erfüllung zuletzt überprüft?
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die gesetzlich geforderte Möglichkeit zur Entgeltumwandlung an? Die dauerhafte Steuer- und Sozialabgabenbefreiung dieser Lohnbestandteile ist mittlerweile gesichert. Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurden die monatlich geförderten Höchstbeiträge ab 2018 noch einmal deutlich erhöht auf bis zu 8 % (bisher 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Haben Sie als Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht für sogenannte Geringverdiener (Arbeitnehmer mit Bruttoeinkommen bis EUR 2.200,- monatlich) eine arbeitgeberfinanzierte bAV-Zusage abzuschließen? Sofern der jährliche Beitrag hierfür mindestens EUR 240,- und max. EUR 480,- beträgt, können 30 % des Beitrages im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens staatlich bezuschusst werden. 

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität in der Welt des heutigen Fachkräftemangels bereits durch das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung (meist in Form eines sehr günstigen Gruppenvertrages) an Ihre Mitarbeiter? Mit einer bKV können Sie für Ihre Mitarbeiter sofort erlebbaren Nutzen generieren und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern, z.B. durch Zusatzleistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Solche Maßnahmen können nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern, sondern wirken sich ebenso positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima sowie das Image Ihres Unternehmens aus. Arbeitgeberleistungen können zudem steuerlich begünstigt werden. 

Ausreichender Schutz im Haftpflicht-Bereich
Haben Sie neue Produkte auf den Markt gebracht oder neue Produktionsbereiche installiert? Sind neue Betriebsstätten / Standorte hinzugekommen? Wurden neue Märkte für den Im- und Export erschlossen? Wurden Qualitätssicherungsvereinbarungen getroffen? Gab es Änderungen in der Rechtsform / Firmierung oder der Eigentümerstruktur? Sind Veränderungen bei umweltrelevanten Anlagen vorgenommen worden? Dann sollten Sie dringend Ihren Haftpflichtversicherungsschutz überprüfen lassen. 

Gehaltserhöhung oder Gewinnsteigerung
Ihr Einkommen hat sich dieses Jahr erhöht? Herzlichen Glückwunsch! Denken Sie bitte auch daran, Ihren Kranken- und Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitsschutz entsprechend anzupassen. 

Steuervorteil Unfallversicherung
Arbeitnehmer, die eine private Unfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung (Freizeit- und Berufsunfälle) abgeschlossen haben können vereinfacht 50 % des Beitrages als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die andere Hälfte des Beitrages kann nach wie vor als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ein Argument mehr, eine angemessen hohe Unfallvorsorge zu den Topbedingungen der Guarantee Advisor Group zu wählen. 

Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Planen Sie Mehrumsatz und somit auch höhere Erträge für das nächste Jahr? Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte entsprechend angepasst werden. 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich lieber zu hoch als zu niedrig versichern. Eine Überzahlung wird gegebenenfalls in Höhe von bis zu einem Drittel der Jahresprämie zurückerstattet. 

Versicherungssummen klären / anpassen
Haben Sie Ihren Betrieb erweitert? Sind alle Zugänge des Anlagevermögens ausreichend abgesichert? Ist fremdes Eigentum, welches Sie gegebenenfalls bedingungsgemäß mitversichern müssen (z.B. Werkzeuge, zu bearbeitende Gegenstände / Waren) in Ihrem Betrieb vorhanden und in der Versicherungssumme berücksichtigt? Stellen Sie vielleicht einzelne Kunstgegenstände aus, die separat versichert werden sollten? 

Vollkaskodeckung überprüfen
Für ältere Fahrzeuge lohnt es sich meist nicht mehr, die Vollkaskoversicherung fortzuführen. Prüfen Sie daher, ob Teile Ihres Fuhrparks altersbedingt auf Vollkaskoschutz verzichten können. 

Steuersparmodell Rürup-Rente
Nicht nur legal, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist der Steuerspareffekt von Beiträgen in eine Rürup-Rente, auch genannt Basisrente. Gerade für Selbstständige eine der wenigen Möglichkeiten, mit staatlicher Förderung Teile der eigenen Altersversorgung aufzubauen. In diesem Jahr werden Gesamtbeiträge von bis zu EUR 23.712,- und zu 86 % steuerlich als einkommensmindernd anerkannt. 

Prüfen Sie deshalb zum Jahresende flexible Einmalzahlungen in Ihrem Vertrag, z.B. aus Tantiemen! 

Riester-Rente
Sofern Sie zum förderberechtigten Kreis der Personen gehören, die Riester-Verträge abgeschlossen haben, sollten Sie die Höhe der Zahlungen jährlich mit den Einkommensdaten abgleichen. Nur so ist der Erhalt der maximalen Zulagen oder der höchstmögliche Steuereffekt garantiert.

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