01.11.2021
Wenngleich wir bereits vor 2 Jahren über die Versicherung von Elementarschäden berichteten, wollen wir die Thematik aus gegebenem Anlass nochmals aufgreifen.
Bei der jüngsten Hochwasserkatastrophe, die insbesondere die Bundesländer
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen traf, verloren 220 Menschen - davon
mindestens 183 in Deutschland - ihr Leben. Am 14. Juli und in der Nacht auf den
15. Juli fiel in Teilen beider Bundesländer innerhalb von 24 Stunden 100 bis 150
Liter Regen pro Quadratmeter. Der Großteil der Wassermassen prasselte in einem
kurzen Zeitfenster von zehn bis 18 Stunden herab. Normalerweise fällt im gesamten Monat Juli durchschnittlich weniger Niederschlag. In der Folge des Starkregens
kam es in den betroffenen Regionen zu Sturzfluten und massiven Überschwemmungen, die zu Toten und enormen Sachschäden führten.
Die Flutkatastrophe zerstörte in Deutschland zahlreiche
Bahnstrecken, Straßen, Brücken, Mobilfunkmasten,
sowie vielerorts auch die Gas-, Strom- und Wasserversorgung. Allein die Kosten zum Wiederaufbau der zerstörten Verkehrswege belaufen sich Schätzungen des
Bundesverkehrsministeriums zufolge auf etwa zwei
Milliarden Euro. Diverse Bahnstrecken werden über
Monate nicht benutzbar sein. Die Versicherer schätzen
die Höhe der versicherten Sachschäden auf rd. 5 Milliarden Euro.
Die Häufigkeit von Starkregenereignissen hat, wie aus dem jüngsten Bericht des Deutschen Wetterdienstes hervorgeht, in den vergangenen Jahren zugenommen. Immer wieder kam es in deren Folge zu Hochwasserkatastrophen. 1997 verursachte eine Oder-Flut in Brandenburg, Tschechien und Polen Schäden in Milliardenhöhe. In den beiden deutschen Nachbarländern verloren mehr als 100 Menschen ihr Leben. Beim sogenannten Jahrhundert-Hochwasser der Elbe 2002 starben allein in Sachsen mindestens 21 Menschen. Beim Hochwasser im Juni 2013 kamen in Deutschland und den Nachbarländern 25 Menschen ums Leben. 2016 starben in Niederbayern ebenfalls bei Überschwemmungen sieben Menschen. Nach massivem Starkregen wurde 2017 in Niedersachsen der Katastrophenalarm ausgelöst.
Nicht nur in gewässernahen Gebieten
ist die Überflutungsgefahr hoch, durch
plötzlich auftretenden Starkregen können ebenso Orte überschwemmt werden,
die weit abseits von Gewässern liegen.
Selbst neuere Kanalnetze sind für extreme Niederschläge nicht ausgelegt und
lassen sich auch mit vertretbarem Aufwand nicht dafür herrichten.
Deshalb kommt es nach Starkregen oft zu lokalen Überflutungen und Stauwasser
- mit teils hohen Sachschäden.
Die Elementarschadenversicherung deckt jedoch nicht
nur Schäden durch Überschwemmungen / Starkregen
und Rückstau, sondern auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch. Neben Schäden an
Gebäuden können Schäden am Hausrat, an der Betriebseinrichtung, an Vorräten und Waren sowie der
Ertragsausfall und fortlaufende Kosten von Betrieben
versichert werden.
Wir empfehlen daher nochmals dringend, den eigenen Versicherungsschutz auf die Mitversicherung von sog. Elementarschäden zu überprüfen – Schätzungen zu Folge sind derzeit lediglich in rd. 45% der in Frage kommenden Versicherungspolicen Überschwemmungsschäden mitversichert.
Auch bestehender Versicherungsschutz sollte dahingehend überprüft werden, ob
die vereinbarten Höchstentschädigungen ausreichend bemessen sind oder ob die
Gefahr besteht, einen Großteil des Schadens ggf. selbst tragen zu müssen.
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