01.02.2015
Rentenversicherungen mit Indexpartizipation bzw. Indexpolicen sind in der Lebensversicherungsbranche aktuell einer der zentralen Trends. Dabei möchte der Investor bzw. der für seine Altersversorgung Anlegende von den Renditechancen des Aktienmarktes profitieren, ohne zwangsläufig das Risiko von Kursverlusten zu tragen.
In unserer Ausgabe 1.2014 hatten wir bereits über neue Garantiemodelle und dabei auch über indexbasierte Produkte berichtet. Da die Angebote am Markt mittlerweile vielseitiger und umfangreicher geworden sind, wollen wir die aktuelle Situation mit ihren unterschiedlichen Ansätzen darstellen.
Technisch handelt es sich bei der Indexpolice um eine konventionelle Rentenversicherung, die zumeist auf einen Rechnungszins verzichtet. Stattdessen beinhaltet die Zusage des Emittenten (Lebensversicherers) eine Bruttobeitragsgarantie zum Rentenbeginn. Während die Anlegermittel (Einmalbeitrag oder laufender Beitrag) im Deckungsstock bzw. Sicherungsvermögen des Lebensversicherers liegen,
wird die Überschussbeteiligung dazu verwendet, eine Beteiligung an der Wertentwicklung eines Indexes (oder mehrerer Indices) darzustellen. Entgegen der verbreiteten Vermutung erfolgt also kein direktes Investment in einen Aktienindex oder in einen Investmentfonds, der den
Index abbildet (sogenannte Kaufoption).
Erzielt der Index einen Wertzuwachs, dann ist der Anleger daran beteiligt. Ergibt sich in dem betrachteten Zeitraum – typischerweise ein Indexjahr – eine negative Entwicklung des Indexes, wird diese negative Performance nicht an den Anleger weitergegeben. Damit wird sichergestellt, dass ein erreichtes Vertragsguthaben nicht mehr reduziert werden kann. Durch die Sicherstellung der eingezahlten Beiträge
(Beitragsgarantie) wird ein Vermögensverlust vermieden und gleichzeitig eine Wertsteigerung in Abhängigkeit von einem Aktienindex möglich.
Anders als bei fondsgebundenen Rentenversicherungen muss keine Entscheidung bzgl. einer Kapitalanlage (in der Regel die Wahl entsprechender Fonds bzw. Anlagestrategien) getroffen werden, gleichwohl gibt es für bestimmte Zeiträume (üblicherweise ein Versicherungsjahr) im Vorfeld
die Wahl zwischen Indexpartizipation oder Verzinsung im Deckungsstock des Lebensversicherers.
Ein wesentliches Merkmal zur Unterscheidung von Indexpolicen liegt in der Art der Beschränkung der Beteiligung des Kunden an der positiven Indexentwicklung. Diese Beschränkung oder Begrenzung beim positiven Zuwachs ist ein Teil des Preises dafür, dass das Vertragsguthaben im Zeitablauf nicht sinken kann.
Grundsätzlich gibt es die beiden Möglichkeiten der absoluten (Cap-Modell) oder der relativen (Quoten-Modell) Begrenzung dieses Wertzuwachses. Daneben ist auch eine Kombination aus beidem denkbar. Ob nun das Cap- oder das Quoten-Modell die für den Kunden im Hinblick auf eine hohe Performance günstigere Variante ist, hängt im Wesentlichen von der Volatilität des Indexes ab. Bei gleichmäßiger Entwicklung dürfte das Cap-Modell, bei stärkeren Schwankungen das Quoten-Modell im Vorteil sein. Im Übrigen gibt es auch Modelle, die immer die Garantieverzinsung bieten, auch wenn der Index eine negative bzw. Null-Performance erreicht hat.
Neben diesen eher mathematischen Aspekten werden den einzelnen Produkten unterschiedliche Indices oder Kombinationen daraus zugrunde gelegt. Neben den bekannten großen Aktienindices wie DAX und Euro Stoxx 50 gibt es auch risikoadjustierte und individuell zusammengestellte
Indices.
Für den Erfolg des Produktes kann es auch eine Rolle spielen, welches Indexjahr zugrunde gelegt wird und ob es einen oder mehrere feste Indexstichtage gibt. Beispielsweise gibt es nur einen Anbieter, bei dem das Indexjahr mit dem Versicherungsjahr übereinstimmt.
Der oben dargestellte tabellarische Wettbewerbsvergleich zeigt die Vielfalt der möglichen Vertragsangebote in Bezug auf die Anbieterqualität und die Produktgestaltung. Weiterführende Informationen und Erläuterungen halten wir für Sie bereit. (MB)
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