01.01.2017
Wenn Sie, gleich aus welchem Grund, Schmuck von erheblichem Wert Ihrem Juwelier anvertrauen, damit dieser Änderungen, Reparaturen, Reinigung etc. vornimmt, können Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass der Juwelier Versicherungsschutz für Ihr Eigentum sichergestellt hat.
Lassen Sie sich also in solchen Fällen (am
besten schriftlich) bestätigen, ob Versicherungsschutz
zu Ihren Gunsten besteht.
Auch können Sie nicht sicher sein, ob Ihre
Hausrat-Versicherung ausreichenden Versicherungsschutz
bei Raub außerhalb Ihrer
Wohnung bietet. Regeln Sie bei höheren
Werten diesen Vorgang ausdrücklich auch
mit Ihrem Hausratversicherer.
Spezielle Schmucksachen- oder Valorenversicherungen
haften auch dann, wenn
der Schmuck an Dritte übergeben worden
ist – hier jedoch ist die richtige Bestimmung
des Limits bzw. der Versicherungssumme
zu berücksichtigen.
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